Technische Hilfe gegen Cyberstalking
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Was kann ich machen, um mich in Zukunft zu schützen? (Leitfaden)

Auch wenn man selber noch nie direkt von Stalking oder Cyberstalking betroffen war, ist das Bedrohungsszenario durchaus real, gerade wenn jemand alleine lebt. Dies bedeutet nicht, dass man "keinen Schritt mehr vor die Tür" setzen kann oder sich einigeln muss, aber man kann aufmerksam sein oder werden und ein Gespür dafür entwickeln, welche Daten über einen selber im Umlauf sind und wie man selber darauf einwirken kann, dass personenbezogene Daten nicht unnötig bekannt werden.

Es sind inzwischen nicht mehr nur Prominente wie Künstler*innen oder Politiker*innen betroffen. Manchmal reicht es, in den sozialen Medien aktiv zu sein, um positive oder negative Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen.


1.) Datensparsamkeit leben

Wichtig ist, dass man sich bei allen Vorgängen des täglichen Lebens bewusst wird, wo personenbezogene Daten fließen, verarbeitet und preisgegeben werden.


2.) Wohnort / Adresse

Wenn man datensparsam leben möchte, sollte man sich an allen Stellen, die zum Beispiel eine Adresse für Post verlangen, fragen, ob dies auch wirklich nötig ist. Nötig sind Sendeadressen natürlich für den Versandhandel oder die Meldeadresse, wenn jemand als Bürger*in an Petitionen teilnimmt. Bei vielen Verträgen ist eine Adresse notwendig.

Einfache Adresssperre beim Bürgerbüro

Was viele Menschen nicht wissen: auch das Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro darf Daten von Einwohner*innen verkaufen. Möchte man dies nicht, kann man bei der Anmeldung einer neuen Wohnung oder jederzeit formlos die Einrichtung der einfachen Adresssperre beauftragen. Adressweitergabe findet allerdings immer noch statt, weil es an einigen Stellen des Meldegesetzes des jeweiligen Landes in bestimmten Fällen immer erlaubt ist.

Auch für Dritte ist es immer noch möglich, bei Kenntnis einer vorherigen Wohnadresse und/oder des Geburtsdatums von einem Menschen gegen Zahlung einer geringen Gebühr die aktuelle Wohnadresse zu erhalten. Dies ist sicher sinnvoll, um verschollene Freund*innen für ein Klassentreffen wiederzufinden, aber es kann eben im Falle von Stalking gefährlich sein.

Liegt bereits eine Anzeige vor oder läuft ein Gerichtsverfahren wegen Stalking oder häuslicher Gewalt, kann die erweiterte Adresssperre beim Bürgerbüro beantragt werden. Nachweise zur Begründung müssen vorgelegt werden. Erkundigt Euch beim Bürgerbüro.

Veröffentlichung des Wohnortes/der Postadresse

Insbesondere wenn jemand einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, muss der/diejenige zum Beispiel auf Rechnungen und der Webseite die eigene Adresse angeben (Impressumspflicht). Inzwischen gibt es aber Services, die "Büroadressen" gegen Entgelt anbieten und ggf. auch Post nachsenden. Über die Nutzung eines solchen Services kann nachgedacht werden.

Im Telefonbuch aber muss eine Adresse schon lange nicht mehr geführt werden.


3.) Telefonnummern Festnetz und mobil

Bei Vertragsabschlüssen aller Art wird oft eine Telefonnummer abgefragt. Schon hier sollte man kritisch rückfragen: ist dies notwendig? Webformulare erzwingen oft die Angabe einer Telefonnummer. Möchte man keine eigene Telefonnummer angeben, weil man nicht angerufen werden will, kann man diese Nummer von Digitalcourage verwenden: 01631737743 Anleitung: Frank geht ran, wenn man seine eigene Telefonnummer nicht angeben will (externe Seite). Werbeanrufen per Telefon kann man übrigens jederzeit widersprechen und auch eine einmal gegebene Erlaubnis jederzeit widerrufen.

Möchte man dem*r Kommunikationspartner*in eine Telefonnummer geben, kann man entscheiden:

Bei allen Telefonanbietern kann man festlegen, dass die Nummer in keinem Telefonbuch oder sonstigem Verzeichnis erscheint. Man wird dann oft darauf hingewiesen, dass die Nummer auch in Notfällen nicht herausgegeben wird. Es ist aber davon auszugehen, dass Familie und enge Freund*innen die Nummer haben. In anderen Notfällen kommt die Polizei natürlich auch immer an alle Nummern. Nicht im Telefonbuch zu erscheinen ist heutzutage also kaum von Nachteil.

Eingehende Telefonanrufe sperren

Auf dem Smartphone kann man recht einfach eingehende Rufnummern sperren:

Am Festnetzanschluss geht dies über den DSL-Router:

Es gibt nur noch wenige analoge Telefonanschlüsse ohne DSL. Die Telekom bietet eine Anleitung, wie dort Nummern zu sperren sind:

Wenn dies alles nicht hilft und der*die Anrufer*in immer wieder von neuen, wechselnden Nummern anruft, kann man bei jedem Mobilfunkprovider eine neue Nummer beantragen. Dies geht in der Regel innerhalb weniger Tage, kostet aber unterschiedliche Gebühren.

Achtung: Vor einer Änderung der Nummer am Smartphone muss dringend der Whatsapp gelöscht und sodann die App deinstalliert werden, da diese App die neue Nummer sogleich jedem Kontakt mitteilt. Genau dies soll aber vermieden werden, damit auch Dritte die neue Nummer nicht weitergeben können. Die neue Nummer nur sehr zielgerichtet an vertrauenswürdige Personen weitergeben (zumindest im ersten Schritt).

Auch am Festnetz kann eine neue Nummer beim Anbieter beauftragt werden. Achtet darauf anzugeben, dass Ihr in keinem Telefonbuch erscheinen wollt.


4.) Geburtsdatum

Wiederum ist das Geburtsdatum bei Vertragsabschlüssen und im Versandhandel notwendig, z.B. wenn die Volljährigkeit Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist. Ist das Geburtsdatum öffentlich (z.B. in Social Media oder in Plattformen zur beruflichen Vernetzung wie Xing oder LinkedIn), ist ein Identitätsdiebstahl immer einfacher als ohne Kenntnis des Geburtsdatums.

Überlegt, ob das Geburtsdatum öffentlich sein muss. Familie und Freund*innen kennen es normalerweise und müssen es nicht aus Social Media "abgucken".


5.) Mailadressen

Wir empfehlen, mindestens zwei Mailadressen zu verwenden. Auch bei Freemailern (kostenlosen Mailanbietern) kann man in der Regel zwei Adressen anlegen. Wählt eine für Freund*innen und Familie und eine für Newsletter, Versandhandel und ähnliche "offizielle" Kontakte. Wer eine eigene Internetdomain hat, kann sogar für jeden Vertragspartner eine eigene Adresse einrichten, z.B. mieterverein@.... oder telefonanbieter@.... Reagiert ein Anbieter nicht darauf, dass man keine Mails und besonders Werbung mehr erhalten möchte, löscht man einfach die Adresse.

Eine Mailadresse zu veröffentlichen ist nicht kritisch, da unliebsame Mails in den meisten Fällen auf einfachem Wege gefiltert oder gelöscht werden können.

Belästigende E-Mails

Bei allen Mailanbietern kann man Filterregeln konfigurieren. Diese dienen dazu, z.B. Mails von bestimmten Absender*innen in bestimmte Ordner vorzusortieren (empfohlen für die Übersichtlichkeit!). Sie können aber auch angewandt werden, um Mails von bestimmten Absender*innen sofort zu löschen.

Auch wenn an dieser Stelle nicht alle Mailanbieter verlinkt sind, ist der Vorgang immer der gleiche: man gibt ein Suchmuster vor, also eine Mailadresse oder Teile davon und definiert eine Aktion, in dem Fall also wegsortieren oder löschen. Manchmal findet man statt löschen auch den Begriff "in den Mülleimer verschieben".

Bitte beachte: zur Beweissicherung kann es manchmal nützlicher sein, Mails nur in einen Unterordner zu verschieben, statt sie direkt zu löschen.

Folgende Seiten könnten für Dich im Zusammenhang mit E-Mail auch noch interessant sein:

Das Filtern/Sortieren von Mails ist auch für die allgemeine Übersichtlichkeit im Posteingang sehr hilfreich! Dies gilt beruflich wie privat.


6.) Social Media

In eine erste "Falle" tappten viele Menschen bereits vor Jahrzehnten, als Telefon-Anrufbeantworter auf den Markt kamen: sie hinterließen dort die Nachricht, wie lange sie in Urlaub sein würden und teilten damit Dieben die beste Zeit für einen Einbruch mit.

Ähnlich verhält es sich mit Social Media: möchte ich vorankündigen, wann ich wo zu finden bin? Selbstverständlich kann dies sinnvoll sein, wenn ich zum Beispiel im beruflichen Umfeld einen Vortrag halte und damit für mich werben möchte. In anderen Fällen muss "die Welt" nicht unbedingt wissen, wann ich mich wo aufhalte.

Prüft auch, wer Eure Einträge in Social Media sehen kann. Nur Freund*innen? Oder auch Freund*innen von Freund*innen? Oder jede*r im gesamten Netzwerk?

Viele Social Media Apps geben auch den Standort an Freund*innen weiter. Wenn Du das nicht mehr möchtest, folge unserer Anleitung:

Viele Social Media Apps bieten an, Deine*n Freund*innen Deinen Standort mitzuteilen. Schalte dies ab:

Sollte man doch einmal GPS benötigen, zum Beispiel für Navigation, so sollten die einzelnen Apps, die nicht mit der Navigation befasst sind, keinen Zugriff auf den Standort haben:

Wieviel aus meinem Privatleben möchte ich teilen?

Bitte überlegt, welche Begebenheiten Ihr dort auch noch in vielen Jahren lesen möchtet. Eher unkritisch sind

Fragt Euch aber, ob diese Dinge dort Platz finden sollten:

Bilder mit GPS-Koordinaten

Macht jemand Bilder mit dem Smartphone, ist vielen nicht bekannt, dass eine Menge zusätzliche Daten, die sogenannten EXIF-Daten, mit im Bild abgespeichert werden. Zu diesen Daten gehören harmlose Daten wie Datum und Zeit, sowie Smartphone-Modell, aber auch heiklere Daten wie GPS-Koordinaten. Lädst Du ein solches Bild in eine Social Media Plattform hoch, können sie ausgelesen werden und Deinen Standort preisgeben.

Du kannst

Diese App wird im alternativen App-Store (Anleitung): Der f-droid-playstore bereitgehalten. Dort gibt es viele nützliche Android-Apps, die Du auch ohne Google-Konto herunterladen kannst.


7.) Einfallstore gemeinsam genutzter Web-Portale

Oft denkt jemand gar nicht daran, wie viele Apps und Portale man gemeinsam genutzt hat. Hier sind einige Beispiele: