Technische Hilfe gegen Cyberstalking
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Ich bekomme pornografische Bilder, was kann ich tun?

Nach § 184 Abs. 1 Nr.6 StGB ist das unverlangte Versenden von pornographischen Bildern inzwischen strafbar und kann angezeigt werden.

Onlineanzeige

In einer Anleitung der Beratunggstelle der Polizei

ist zu erfahren, dass eine Seite Hilfestellung beim Formulieren einer Anzeige gibt:

Die Strafanzeige kann sodann in einer der Onlinewachen eingereicht werden:

Wir hören leider immer wieder, dass die Beamt*innen in "normalen" Polizeiwachen oft schlecht geschult sind, die Betroffenen eher abweisen oder die Anzeige nicht annehmen wollen. Wir unterstellen keine böse Absicht, nur Unwissen/fehlende Schulung im Bereich Internetkriminalität. Diese Lücke kann durch Nutzung der Onlinewachen umgangen werden.