Ich bekomme pornografische Bilder, was kann ich tun?
Nach § 184 Abs. 1 Nr.6 StGB ist das unverlangte Versenden von pornographischen Bildern inzwischen strafbar und kann angezeigt werden.
Onlineanzeige
In einer Anleitung der Beratunggstelle der Polizei
- (Anleitung): Dickpics strafanzeigen
ist zu erfahren, dass eine Seite Hilfestellung beim Formulieren einer Anzeige gibt:
Die Strafanzeige kann sodann in einer der Onlinewachen eingereicht werden:
- (Anleitung): Onlinewachen der Polizei .
Wir hören leider immer wieder, dass die Beamt*innen in "normalen" Polizeiwachen oft schlecht geschult sind, die Betroffenen eher abweisen oder die Anzeige nicht annehmen wollen. Wir unterstellen keine böse Absicht, nur Unwissen/fehlende Schulung im Bereich Internetkriminalität. Diese Lücke kann durch Nutzung der Onlinewachen umgangen werden.